Familien- und Erbrecht

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Erbrechts zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen konzipieren wir Ihre Nachfolgeregelung und helfen Ihnen bei der Testamentserstellung.

Bei Problemen im Rahmen einer Erbengemeinschaft sind wir Ihnen gern behilflich. Wir vertreten Ihre Erbengemeinschaft gegenüber Dritten. Des Weiteren helfen wir Ihnen aber auch bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber einer Erbengemeinschaft.

Sie möchten wissen, ob Sie jemandes Pflichtteilsrechte beachten müssen oder ob Ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen? Sprechen Sie uns gerne an.
Dabei helfen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Gerichten Ihre Rechte durchzusetzen.

Ebenso helfen wir Ihnen aber auch, wenn ein Testamentsvollstrecker Ihre Rechte als Erbin oder Erbe nicht beachtet.

Ansprechpartner

Dr. Horst Jurkschat

Jan-Friedrich Witt

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