Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Gebiet des Mietrechts bildet einen der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Geschäfts- und Wohnraummiete sowohl aus Vermieter- als aus Mietersicht.
Typische Streitfälle betreffen
- Mietrückstände
- Kündigungen und Räumungsklagen
- Rückzahlung von Mietkautionen
- Mietmängel
- Schönheitsreparaturen
- Betriebskostenabrechnungen
In vielerlei Hinsicht sind die gesetzlichen Regelungen kompliziert und unübersichtlich, Kündigungen von Mietverhältnissen können aus vielerlei Gründen unwirksam sein. Eine rechtzeitige fundierte Beratung kann vielen Folgeschwierigkeiten vorbeugen.